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Kindertagespflege Purzelbaum

Kosten und Vertrag

Rechtsanspruch

Sozialgesetzbuch VIII §24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Laut Gesetzt hat ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Das bedeutet für Sie, dass die Inanspruchnahme der Kindertagespflege durch das Jugendamt bezuschusst wird. Die zu entrichtenden Beiträge sind nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt und richten sich nach dem Betreuungsumfang. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

Die aktuellen Beitragstabellen des Kreisjugendamt Oberbergischer Kreis finden Sie hier:  Link zum PDF

Für die Kosten der Lebensmittel erhebe eine monatliche Pauschale.

Betreuungszeiten

Montag bis Freitag     07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden oder 40 Stunden

Die nächsten Schritte

Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz in meiner Kindertagespflege haben, freue ich mich, Sie und Ihr Kind persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Bitte laden Sie sich das Anfrageformular herunter und senden Sie es mir ausgefüllt per E-Mail oder Post zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen, um einen Kennenlerntermin zu vereinbaren. Wir schauen uns dann gemeinsam die Räumlichkeiten an und Sie können sich ein Bild von mir und meiner Kindertagespflege machen.

Wenn Sie sich bei mir wohl fühlen und ich Sie von mir und meinem Betreuungsangebot überzeugen konnte, helfe ich Ihnen gern bei den weiteren Schritten.

Kooperations- und Ansprechpartner

Vermittlung und Beratung

Tagesmütternetz Oberberg e.V.
https://tagesmuetternetz.de

Tagesmütter Gummersbach e.V.
https://www.tagesmuettergummersbach.de

Gewährung von Kindertagespflege

Kreisjugendamt Oberbergischer Kreis
Link zum Kreisjugendamt

Stadtjugendamt Gummersbach
Link zum Stadtjugendamt

Sie benötigen weitere Informationen?